Anhebung des Pendlerpauschales um ca. 15%
2004-06-14

Es wird bereits für das Jahr 2004 um ca. 15%angehoben!

Weil das erhöhte Pendlerpauschale bereits ab 2004 zusteht, ist in den Übergangsbestimmungen folgende Vorgangsweise vorgesehen:

Für Lohnzahlungszeiträume ab Juli 2004 kann die Berücksichtigung der höheren Beträge bereits bei der laufenden Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Für die Lohnzahlungszeiträume 1-6/2004 kann die Berücksichtigung durch eine Aufrollung des Arbeitgebers bis November 2004 erfolgen.


Sollte die Aufrollung durch den Arbeitgeber nicht erfolgen, dann können die höheren Beträge jedenfalls im Wege der Arbeitnehmerveranlagung 2004 beansprucht werden.

Weil das erhöhte Pendlerpauschale bereits ab 2004 zusteht, ist in den Übergangsbestimmungen folgende Vorgangsweise vorgesehen:

Für Lohnzahlungszeiträume ab Juli 2004 kann die Berücksichtigung der höheren Beträge bereits bei der laufenden Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber erfolgen.
Für die Lohnzahlungszeiträume 1-6/2004 kann die Berücksichtigung durch eine Aufrollung des Arbeitgebers bis November 2004 erfolgen.

Sollte die Aufrollung durch den Arbeitgeber nicht erfolgen, dann können die höheren Beträge jedenfalls im Wege der Arbeitnehmerveranlagung 2004 beansprucht werden.

 

Anhebung der Steuererklärungsgrenzen ab 2004
2004-02-10

Einkommenssteuererklärungen für 2004 müssen erst abgegeben werden, wenn das Einkommen mehr als 8.887,-- EUR beträgt UND keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte darin enthalten sind. Ist das der Fall, dann erst, wenn das Einkommen über 10.000,-- EUR liegt.

Für das Veranlagungsjahr 2003 ist außerdem eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Erklärung vorgesehen, unter der Voraussetzung, daß es dem Steuerpflichtigen zumutbar ist. Diese Zumutbarkeit liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.

Für Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wurden die Erklärungsfristen von bisher Ende März auf Ende April des Folgejahres - bei elektronischer Einreichung sogar bis Ende Juni verlängert!

 

Wegfall der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
2003-10-23

Die Sondervorauszahlung ist ab dem Jahr 2003 nicht mehr zu entrichten.


Zur Erinnerung: Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge für ältere Arbeitnehmer/innen ab dem 1.1.2003

Hat der Arbeitnehmer das Antrittsalter für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Frauen: 56,5 Jahre und Männer: 61,5 Jahre) erreicht, entfällt ab dem darauf folgenden Monat der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (3,00 %) und der IESG-Zuschlag (0,70 %). Somit ergeben sich folgende Beiträge:

Angestellte:
Arbeitnehmeranteil 14,65 % Arbeitgeberanteil 17,95 %
Sonderzahlungen 13,65 % Sonderzahlungen 17,45 %
Arbeiter:
Arbeitnehmeranteil 15,20 % Arbeitgeberanteil 18,10 %
Sonderzahlungen 14,20 % Sonderzahlungen 17,60 %

 

Zuschuß der Allgem. Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bei Entgeltfortzahlung
2003-10-02

Ab sofort können Dienstgeber bei der AUVA einen Antrag auf Zuschuß zur Entgeltfortzahlung nach Arbeits- und Freizeitunfällen die nach dem 30.9.2002 eingetreten sind stellen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

• der Dienstgeber muß weniger als 51 Mitarbeiter beschäftigen,
• der Dienstnehmer muß bei der AUVA versichert sein,
• die Arbeitsverhinderung muß länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauern,
• es muß eine Entgeltfortzahlung vorliegen.

Der Zuschuß beträgt 50 % des jeweils tatsächlich fortgezahlten Entgeltes. Der Antrag muß innerhalb von 2 Jahren nach Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches gestellt werden.